Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Gültigkeit der Allgemeinen Geschäftsbedingungen

1.1. Für den Geschäftsverkehr der Kaiser Verpackung GmbH, Haushammerstraße 1, A-8054 Seiersberg, (im Folgenden „wir“ oder „uns“) im Verhältnis B2B gelten ausschließlich die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Unser Vertragspartner wird nachfolgend „Kunde“, oder „Vertragspartner“ genannt. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sind verbindlich für den gesamten gegenwärtigen und künftigen Geschäftsverkehr mit uns, auch wenn darauf nicht ausdrücklich Bezug genommen wird.

1.2. Unsere Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund unserer nachstehenden AGBs. Allfällige AGBs des Kunden werden auch dann nicht Vertragsinhalt, wenn wir von diesen Kenntnis haben und die Lieferung vorbehaltlos ausführen. Änderungen und Ergänzungen dieses AGBs bedürfen der Schriftform.

§ 2 Angebot und Vertragsabschluss

2.1. Angebote von uns sind freibleibend, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet werden. Die Bestellung des Vertragspartners gilt erst mit der schriftlichen Auftragsbestätigung oder Auftragsausführung unsererseits als angenommen, womit ein Vertrag zu Stande kommt.

2.2. Der Kunde akzeptiert, dass wir keinerlei Haftung für etwaige Abweichungen bei gelieferten Mengen oder verspäteten Lieferungen übernehmen. Maß-, Gewichts- und Stückzahlabweichungen im Rahmen handelsüblicher Toleranzen, einschlägiger DIN-Vorschriften und produktionstechnischer Erfordernisse sind zulässig. Angaben von Maßen und Gewichten im unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen sind keine Beschaffenheitsgarantien.

§ 3 Prospekte und Abbildungen

3.1. Die in Prospekten und Katalogen enthaltenen Angaben wie Abbildungen, Zeichnungen, Gewichts- und Maßangaben sind branchenübliche Näherungswerte, soweit sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

3.2. An Abbildungen, Prospekten, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behalten wir uns Eigentums- und Urheberrechte vor; sie dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als "vertraulich" bezeichnet sind; vor ihrer Weitergabe an Dritte bedarf der Kunde unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung.

§ 4 Geheimhaltung

3.1. Der Kunde verpflichtet sich hiermit unwiderruflich, über sämtliche ihm bekannt gewordenen Angebote sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse Stillschweigen zu bewahren.

§ 5 Preise

5.1. Unsere Preise sind in EURO angegeben. Die gesetzliche Umsatzsteuer wird zusätzlich in der jeweils gültigen Höhe in Rechnung gestellt. Allfällige Gebühren sind vom Kunden zu bezahlen. Unsere Preise verstehen sich inklusive Verpackung und Lieferung.

5.2. Die Preise der Produkte, (welche wir jederzeit bis zur Annahme des konkreten Auftrags abändern können) werden in der jeweils gültigen Preisliste zum Zeitpunkt des Eingangs des konkreten Auftrags dargelegt, sofern nicht irgendwelche Preisnachlässe (zB Barrabatte oder die Lieferung andere Produkte) vereinbart werden.

§ 6 Zahlung

6.1. Unsere Rechnungen (inkl Teilrechnungen) sind, sofern nichts anderes vereinbart wurde, unverzüglich ohne Abzug bzw. entsprechend dem auf der Rechnung und/oder anderen Abrechnungsdokumenten genannten Zahlungszielen zur Zahlung fällig.

6.2. Eingeräumte Rabatte, Boni etc. werden lediglich bei fristgerechter Zahlung der entsprechenden Rechnungen gewährt.

6.3. Bei Zahlungsverzug sind wir berechtigt Verzugszinsen iHv 9 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank zu verlangen.

6.4. Der Kunde ist nur dann berechtigt, Zahlungen aufgrund von Gegenforderungen zurückzuhalten oder aufzurechnen, soweit es sich um unbestrittene oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderungen handelt.

6.5. Wurden teilweise fehlerhafte Ware geliefert, so ist der Kunde dennoch verpflichtet, Zahlung für unstrittig fehlerfreie Ware zu leisten, es sei denn, dass die Teillieferung für ihn nicht zweckmäßig ist.

6.6. Bei Zahlungsverzug können wir nach schriftlicher Mitteilung die Erfüllung sämtlicher von uns übernommenen Verpflichtungen bis zum Erhalt der entsprechenden Zahlungen einstellen. Nach angemessener Fristsetzung sind wir in diesem Fall auch zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

6.7. Im Falle der Vereinbarung von Teilzahlungen tritt Terminverlust ein, wenn auch nur eine Teilzahlung unpünktlich oder nicht in voller Höhe erfolgt. Hiermit wird der gesamte noch aushaftende Restbetrag sofort fällig und uns steht das Recht zu, die unter Eigentumsvorbehalt gelieferte Ware ohne Rücktritt in Verwahrung zu nehmen, bis die Forderung vollständig samt Nebenkosten abgedeckt ist.

§ 7 Erfüllungsort und Gefahrtragung

7.1. Als Erfüllungsort für alle aus dem Vertrag bestehenden Pflichten wird Graz vereinbart.

7.2. Das Risiko des Transportes trägt der Kunde.

§ 8 Eigentumsvorbehalt

8.1. Alle gelieferten Waren bleiben unser Eigentum (Vorbehaltsware) bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, insbesondere auch der jeweiligen Saldoforderungen, die uns aus der Geschäftsbeziehung zustehen. Dies gilt auch, wenn Zahlungen auf besonders bezeichnete Forderungen geleistet werden. Sofern der Kunde in Zahlungsverzug gerät, sind wir berechtigt, die Herausgabe der gelieferten Waren zu verlangen. Die Kosten hierfür trägt der Kunde.

§ 9 Verzug

9.1. Lieferfristen werden mit der Auftragsbestätigung, jeweils in Abhängigkeit von Verfügbarkeit und Art der Lieferung unverbindlich mitgeteilt. Sofern nichts anderes vereinbart ist oder sich aus dem Vertragsverhältnis nichts anderes ergibt, ist die von uns angegebene Lieferzeit stets unverbindlich.

9.2. Ein Rücktritt vom Vertrag durch den Kunden wegen Lieferverzugs ist nur unter Setzung einer mindestens 2-wöchigen Nachfrist, möglich. Der Rücktritt ist mittels eingeschriebenen Briefes geltend zu machen. Das Rücktrittsrecht bezieht sich nur auf den betroffenen Teil.

9.3. Zum vereinbarten Termin nicht angenommene Ware wird für 4 Wochen auf Gefahr und Kosten des Kunden gelagert.

§ 10 Verpflichtungen der Kunden im Hinblick auf Produkt- und Lebensmittelsicherheit

Der Kunde ist verpflichtet:

- Verkaufsunterlagen an B2B Kunden und Kopien von Rechnungen hinreichend aufzubewahren (und wenn notwendig vorzuweisen) um jederzeit nachvollziehen zu können an welche Dritte (Käufer) die Produkte von ihm in den letzten zehn (5) Jahren weiterverkauft wurden.

- zu gewährleisten, dass jene B2B Käufer die Produkte gegenüber Dritten vermarkten, ähnliche Aufzeichnungen führen; und

- weitere Schritte durchführen (einschließlich Maßnahmen, die die Rückverfolgbarkeit vom Kunden verkauften oder anderweitig veräußerten Produkten sicherstellen, im Falle von Rückrufaktionen, welche durch uns, unsere Lieferanten oder von den zuständigen Behörden in die Wege geleitet werden), welche zu jeder Zeit im berechtigten Interesse von uns nötig oder wünschenswert sind, um die Einhaltung der anwendbaren Gesetze, welche die Produkt- und Lebensmittelsicherheit betreffen, sicherzustellen.

§ 11 Gewährleistung

Wir leisten nach den gesetzlichen Bestimmungen Gewähr für die Mangelfreiheit zum Zeitpunkt der Lieferung der Ware. Bei berechtigt beanstandeten Mängeln wird entweder kostenloser Ersatz oder Verbesserung vorgenommen, wofür eine angemessene Frist einzuräumen ist. Kommt ein Austausch oder eine Verbesserung nicht in Betracht (nicht möglich, zu hoher Aufwand, unzumutbar, Fristverzug), dann hat der Kunde Anspruch auf Preisminderung bzw., wenn der Mangel nicht geringfügig ist, Aufhebung des Vertrages (Wandlung). Der Kunde hat bei sonstigem Anspruchsverlust spätestens innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt die Ware zu untersuchen und uns allfällige Mängel unverzüglich schriftlich anzuzeigen. Der Nachweis der Mangelhaftigkeit obliegt dem Kunden.

§ 12 Schadenersatz

12.1. Zum Schadenersatz sind wir in allen in Betracht kommenden Fällen nur im Falle von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit verpflichtet. . Der Ersatz von (Mangel-) Folgeschäden, sowie sonstigen Sachschäden, Vermögensschäden und Schäden Dritter gegen den Kunden ist ausgeschlossen.

12.2. Soweit sich nachstehend nichts anderes ergibt, sind sonstige und weitergehende Ansprüche des Kunden gegen uns, gleich aus welchem Rechtsgrund, insbesondere wegen Verletzung der Verpflichtungen aus dem Vertragsverhältnis, oder des Bestellvorganges ausgeschlossen.

b) Diese Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit zwingend gehaftet wird, z. B. nach dem Produkthaftungsgesetz sowie bei Vorsatz und bei grober Fahrlässigkeit.

c) Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

d) Schadensersatz- und Gewährleistungsansprüche, die dem Kunden gegen uns zustehen, verjähren binnen 6 Monaten nach Ablieferung der Ware bei dem Kunden. Bei Schadensersatzansprüchen nach dem Produkthaftungsgesetz gelten die gesetzlichen Verjährungsvorschriften. Auch im Falle vorsätzlicher und grob fahrlässiger Pflichtverletzungen gelten die gesetzlichen Verjährungsregeln.

§ 13 Gerichtsstand und Rechtswahl

13.1. Für Verträge alle Verträge mit Unternehmen ist das für den Sitz Kaiser Verpackung GmbH sachlich und örtlich zuständige Gericht ausschließlich als Gerichtsstand vereinbart.

13.2. Der Vertrag unterliegt ausschließlich dem Recht der Republik Österreich unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.

§ 14 Weitere Bestimmungen

14.1. Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies nicht die Rechtswirksamkeit aller anderen Geschäftsbestimmungen. Die Vertragsparteien werden die rechtsunwirksame oder undurchführbare Bestimmung durch eine wirksame und durchführbare Bestimmung ersetzen, die gem Inhalt und Zweck der rechtsunwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung möglichst nahe kommt.

14.2. Änderungen oder Ergänzungen eines Vertrages bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für die Änderung des Schriftformerfordernisses.

14.3. Der Einsatz von Subunternehmern ist stets zulässig.


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